Schweizerischer Kavallerie-Karabiner Modell 1893 System Mannlicher

Die Neubewaffnung der Gewehrtragenden in der Schweizer Armee war mit der Einführung des Repetiergewehres Modell 1889, System Schmidt, verwirklicht. Das neu eingeführte Gewehr war aber seiner Lange wegen für die Kavallerie nicht brauchbar. Sie war weiterhin mit dem Karabiner Modell 1878 (System Vetterli) ausgerüstet. Dadurch war aber die erwünschte Munitionseinheit nicht mehr gewährleistet. Der damalige Waffenchef der Kavallerie, Wille, forderte das Militärdepartement auf, endlich die Beschaffung eines neuen Kavalleriekarabiners “mit Beförderung zu betreiben”. Am 15. Dezember 1891 richtete er folgendes Schreiben an das Militardepartement:

“Unterm 31. Oktober habe ich dem Militärdepartement Bericht und Antrag bezüglich der Anschaffung eines neuen Kavallerie-Karabiners gemacht. Die Angelegenheit wurde dann der technischen Gewehrkommission überwiesen und mir mitgeteilt, dass der Präsident dieser Kommission den Befehl erhalten habe, mich zu den Versuchen beizuziehen. Unter Berücksichtigung, dass die Einführung einer neuen Schusswaffe der Kavallerie dringend notwendig ist, dass die Angelegenheit seit 2 1/2 Jahren, ohne vom Fleck zu kommen, sich hinzieht und dass, wenn die Sache nicht beförderlichst zum Abschluss gebracht wird, eine Neubewaffnung der Kavallerie vor 1893 nicht möglich sein wird, bitte ich dringend, die Weisung zu erteilen, dass die Angelegenheit von der damit betrauten Kommission mit Beförderung betrieben werde”.

Doch erst am 28. Juni fand eine Sitzung der technischen Gewehrkommission statt. Anwesend waren die Herren Oberstlt. von Orelli, Oberst von Mechel, Prof. Amsler-Laffon und ObIt. Konradi als Protokollführer. Gegenstand der Verhandlung: Prüfung des vom Waffenchef der Kavallerie vorgelegten Karabinermodelles. Auf Grund der durchgeführten Versuche mit verschiedenen Modellen (2 Drehverschlusse Neuhausen, 1 Drehverschluss Mannlicher, 1 Gradzug Mannlicher, 1 Gradzug Vogelsang, 1 Gradzug Krauser, 1 Drehverschluss Mauser mit “Modifikation Rubin”) kommt der Waffenchef zu dem Schlusse, dass der Gradzug-Karabiner System Mannlicher den Anforderungen der Kavallerie “am vorteilhaftesten entspricht”. Da die Schiessversuche nur mit einem einzigen Karabiner System Mannlicher durchgeführt worden waren, verlangte die Kommission weitere Versuche mit mindestens 10 Stück des neuen Karabiner-Modells. Sie beantragte dem Militärdepartement, sofort 10 Versuchskarabiner in Neuhausen zu bestellen. Sollten diese Karabiner in weiteren Versuchen den Anforderungen entsprechen, so wäre die Lieferung der benötigten 4000 Stück ganz der Industriegesellschaft Neuhausen zu übertragen. Nach Lieferung der beantragten 10 Mannlicher-Karabiner fanden weitere Versuche statt. Dem Militärdepartement wurde zu Handen des Bundesrates vorgeschlagen, den Karabiner System Mannlicher, mit den von der Gewehrkommission verlangten Verbesserungen, für die Kavallerie einzuführen.

Am 1. März 1895 genehmigte der Bundesrat die Ordonnanz zum Schweizerischen Repetier-Karabiner Modell 1893.

Dieser Karabiner wird auch als “Kavallerie-Karabiner” oder “Mannlicher-Karabiner” nach seinem Verschluss-System bezeichnet.

Auszug aus der Patentschrift Nr. 8593 vom 22. Mai 1894

Der kurze Verschluss nach System Mannlicher – er ist 80 mm kurzer als derjenige des Repetiergewehres Modell 1889 – ermöglichte bei noch erträglicher Lauflänge eine gute Ausnutzung der Pulverenergie.

Der Verschluss weist folgende Funktionsmerkmale auf: Er hat zwei symmetrisch gegenüberliegende, ganz vorne am Verschluss angebrachte, unmittelbar hinter dem Lauf in das Gehäuse eingreifende Verriegelungswarzen.
Das Auf- und Zudrehen der Verriegelungswarzen wird dadurch bewirkt, dass in den Verschlusskopf das Griffstück mittelst schraubenförmiger Gange eingreift und sich beide Teile um ein gewisses Stück gegeneinander
verschieben können. Beim Zurückziehen des nur in achsialer Richtung verschiebbaren Griffstückes wird zunächst der Verschlusskopf aus seinen Widerlagern herausgedreht und dann mitgenommen. Im weiteren arbeitet
der Verschluss analog demjenigen des Repetiergewehres Modell 1889.

Der Lauf ist mit dem Verschlussgehäuse, an welchem sich der Verschlusshalter befindet, verschraubt und hat eine Lange von 550 mm. Das Kaliber ist 7.5mm, die 3 Züge haben einen Rechtsdrall und zwar eine Umdrehung auf 270mm Länge und sind konzentrisch, 0.12 mm tief und gleich breit wie die Felder. Am hintern Ende des Patronenlagers befindet sich der Ausschnitt für die Auszieherkralle.

Die Abzugsvorrichtung besteht aus dem Abzug, der Abzugstange, dem -Hebel, der -Feder und dem Auswerfer. Diese Bestandteile sind durch drei Stifte unter sich mit dem Verschlussgehäuse verbunden. Der Abzug
trägt oben zwei abgerundete Erhohungen: die beiden Druckpunkte, die sich beim Anziehen des Abzuggriffes gegen die Schiene des Verschlussgehäuses legen.

Das Visier besteht aus dem Visierfuss, vermittelst seines Ringes und einer Schraube am Lauf befestigt; es hat 2 Wangen, in der linken Wange inwendig eingeschnitten die für die Distanzen von 500 bis 1200m nötigen Stellrinnen fur das Visierblatt und auf der Hochkante eingeschlagen, den Distanzen entsprechend, die Zahlen 5 – 12; vorn geht durch die Wangen hindurch die Blattschraube, um welche das Visierblatt und die Blattfeder drehbar sind. Auf dem Visierblatt ist das Standvisier mit der Kimme fur die Distanz 300m angebracht. Am hintern Teil des Visierblattes, drehbar um den Stift, wird die Visierklappe aufgestellt für die Distanzen von 400m an.

Das Oberband mit dem Korn umfasst vermittelst der kleinen Bohrung den Lauf, mit der grösseren den Schaft; die Nute in der ersteren und die Schraube sichern seine Lage am Lauf; die beiden Backen bewahren das dazwischenliegende Korn vor Beschädigungen.

Unter der Ladeöffnung des Verschlussgehäuses ist das Magazin, aus Blech gepresst, angebracht. Es fasst 6 Patronen, welche durch die zickzackförmig gewundene Magazinfeder und die Magazinplatte nach aufwärts vor den Verschluss gedrückt werden. Dieses System hat keine Magazinsperre.

Der Schaft aus Nussbaumholz besteht aus dem untern Schaft und dem Handschutz. Die Beschlage und Garnituren bestehen aus Stahl.

Lauf, Verschlusskasten, Verschluss, Magazin, Oberband mit Visier und Schaft sind mit den ganzen Nummern gezeichnet, andere Kleinteile mit den letzten 2 Stellen.

Technische Daten

Länge der Waffe1018mm
Gewicht ungeladen3.1kg
Lauflänge550mm
Anzahl Züge3
Drall-Länge270mm rechts
VisierQuadrantenvisier
KornDachkorn
Magazin6 Patronen, herausnehmbar
SchaftNussbaumholz mit Handschutz
Garnituren2 Bänder aus Stahl

Produktionszahlen

SIG Neuhausenbis #4250
W+F Bern4251 – 7750 in den Jahren 1896 – 1905

Beiwaffen

Als Beiwaffe wurde für die berittene Mannschaft der Säbel, eidgenössische Ordonnanz 1867 abgegeben. Da die Fabrikation des Karabiners Mod. 93 in der W+F bis 1905 dauerte, konnte es nicht ausgeschlossen sein, dass vielleicht auch der Sabel 1896 + 1896/02 abgegeben wurde.

Waffenzubehör

  • Putzschnur mit Drahtgeflecht, +Patent No. 3793 vom 21. Juli 1891
  • Patronenlagerreiniger, +Patent No. 6015 vom 22. Dezember 1892

Die beiden Patente wurden von Vogelsang & Müller in Bern beantragt. Müller erwähnt um 1860 bis 1912, arbeitete auch in der W+F. Vogelsang, erwähnt 1890 – 1891, Büchsenmacher in Bern. Die beiden arbeiteten unter Vogelsang & Müller zusammen, und in dieser Zeit entstanden auch die beiden Patente. Als Werkzeug wurde für diese Waffe vermutlich auch das Soldatenmesser Modell 1890 verwendet.