Schweizerische Ordonnanzdolche und –bajonette gelten als Waffen im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Bst. c WG.
Sie dürfen nicht getragen werden. Das Verbot für Angehörige bestimmter Staaten und die Bestimmungen über den Erwerb durch nicht niedergelassene ausländische Staatsangehörige bleiben vorbehalten.
Ausverkauft
Möchten Sie per E-Mail informiert werden, sobald dieses Produkt wieder lieferbar ist? Wenn Sie über einen geänderten Lagerstand informiert werden möchten, nutzen Sie das nachfolgende Formular:
Dolchbajonett Ord. 57 mit Frosch, Hersteller Victorinox oder Wenger, KL 240mm, TL 370mm
Schweizerische Ordonnanzdolche und –bajonette gelten als Waffen im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Bst. c WG.
Sie dürfen nicht getragen werden. Das Verbot für Angehörige bestimmter Staaten und die Bestimmungen über den Erwerb durch nicht niedergelassene ausländische Staatsangehörige bleiben vorbehalten.
Aufgrund externen Anlässen bleiben Showroom und Werkstatt in der Zeit 29.04. - 05.05.2024 geschlossen.Ausblenden
Sofern Sie Ihre Datenschutzeinstellungen ändern möchten z.B. Erteilung von Einwilligungen, Widerruf bereits erteilter Einwilligungen klicken Sie auf nachfolgenden Button. Einstellungen