Beschreibung
Eidgenöissche Ordnonnanz. Dolchbajonett Ord. 18 mit Frosch, Hersteller Elsener oder WF Neuhausen, KL 300mm, TL 432mm
| Schweizerische Ordonnanzdolche und –bajonette gelten als Waffen im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Bst. c WG. Sie dürfen nicht getragen werden. Das Verbot für Angehörige bestimmter Staaten und die Bestimmungen über den Erwerb durch nicht niedergelassene ausländische Staatsangehörige bleiben vorbehalten. |






