Beschreibung
Dieser Anlass richtet sich an Schützen und Ihre Spotter mit gewisser Erfahrung und eigener Ausrüstung für das Schiessen auf weite Distanz. Der Anlass ist eine enge Zusammenarbeit zwischen M426 Systems, der AS.H. Büchsenmacherei zu Hochwang und dem Kompentenzzentrum Schiessen Brünig Indoor.
Wann / Wo
- 13. September 2024; Berner Seite des Sustenpasses
Kosten
CHF 375.- pro Schütze, zahlbar bei Anmeldung via Ticketportal Eventfrog. Spotter sind kostenlos. Spotter schiessen nicht.
In der Teilnahmegebühr inbegriffen sind die Benutzung des Schiessplatzes mit Zielen, die Personalkosten zum Betrieb des Platzes und 8.1% MWST.
Ausrüstung
Die persönliche Ausrüstung ist wichtig für ein erfolgreiches Erlebnis. Bitte stell sicher, dass Deine Ausrüstung für die Aufgabe geeignet ist. Wir bewegen uns Mitte September auf einem Gebirgsschiessplatz in rund 2000m über Meer. Bedenke beim Bereitstellen der Ausrüstung die möglichen Wetterlagen.
Teilnahmebedingungen
- Ab 18 Jahren
- sichere Waffenhandhabung
- Erfüllung der Bedingungen für einen Waffenerwerbsschein
- Sich seines Zieles sicher sein! Jeder Schütze ist verantwortlich und haftbar für seinen abgegebenen Schuss, solange bis das Geschoss sich nicht mehr bewegt. Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.
- Auf dem Schiessplatz sind den Anweisungen der Schiessleitung unbedingt Folge zu leisten. Die Schiessleitung entscheidet vor Ort, wann das Schiessen aus Sicherheitsgründen eingestellt oder abgebrochen werden muss.
- Wird durch die Grundeigentümerin das Schiessen kurzfristig verboten und es ist kein Verschiebedatum möglich, werden die Startgelder zu zurückerstattet.
- Mindestanzahl 20 Schützen. Wird die Gruppengrösse nicht erreicht, behält sich M426 Systems vor die Durchführung ersatzlos zu streichen.
Administratives
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über das Ticketportal eventfrog.ch und ist verbindlich.
Bestätigungen und Einladungen für Teilnehmer aus dem Ausland können bei M426 Systems angefordert werden.
Staatsangehörigen der in Art. 12 WV aufgeführten Staaten ist es verboten diesen Anlass zu besuchen. Die zuständige kantonale Behörde kann Ausnahmebewilligungen erteilen und mit Auflagen verknüpfen. |
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