Beschreibung
Dolchbajonett Ord. 57 mit Frosch, Hersteller Victorinox oder Wenger, KL 240mm, TL 370mm
Schweizerische Ordonnanzdolche und –bajonette gelten als Waffen im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Bst. c WG. Sie dürfen nicht getragen werden. Das Verbot für Angehörige bestimmter Staaten und die Bestimmungen über den Erwerb durch nicht niedergelassene ausländische Staatsangehörige bleiben vorbehalten. |