Bajonett Sturmgewehr 57

CHF 25.00 inkl. MWST

 

Schweizerische Ordonnanzdolche und –bajonette gelten als Waffen im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Bst. c WG.

Sie dürfen nicht getragen werden. Das Verbot für Angehörige bestimmter Staaten und die Bestimmungen über den Erwerb durch nicht niedergelassene ausländische Staatsangehörige bleiben vorbehalten.

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Artikelnummer: ALN670-7021 Kategorien: ,

Beschreibung

Dolchbajonett Ord. 57 mit Frosch, Hersteller Victorinox oder Wenger, KL 240mm, TL 370mm

Schweizerische Ordonnanzdolche und –bajonette gelten als Waffen im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Bst. c WG.

Sie dürfen nicht getragen werden. Das Verbot für Angehörige bestimmter Staaten und die Bestimmungen über den Erwerb durch nicht niedergelassene ausländische Staatsangehörige bleiben vorbehalten.

Zusätzliche Information

Bewilligung

Marke

Victorinox